Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Die Förderbedingungen (auch Antrag vor Unterschrift weiterer Verträge) bleiben unverändert.
Über einen Neustart der BEG befinden sich die KfW und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in enger Abstimmung. Was bedeutet dies konkret für Sie? Alle Informationen und Details erhalten Sie direkt hier auf kfw.de.